Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. | A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. | ||
F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?<br> | F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?<br> | ||
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. | A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. | ||
(Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.) | (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.) | ||
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?<br> | F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?<br> | ||
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. | A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. | ||
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. | Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. | ||
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?<br> | F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?<br> |
Version vom 28. August 2021, 18:53 Uhr
Agentur und JC vor Ort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen und das Jobcenter Landkreis Ahrweiler sind zukünftig mit
Mitarbeiter*innen vor Ort um Hilfesuchende zu beraten.
- 26.08.2021 in BNA - Walporzheim am Infopoint von 13:00 - 16:00 Uhr
- 31.08.2021 Ahrweiler - Marktplatz am Infopoint von 13:00 - 16:00 Uhr
- 02.09.2021 BNA - Heppingen - Martinusstraße am Infopoint - 12:00 - 14:30
für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser
für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. [1]
Fragen und Antworten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter.
F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen.
(Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt.
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800 4 55 55 20
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.