Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?<br>
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?<br>
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.
== weitere Informationen ==


==Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der [[Diskussion:Agentur für Arbeit|Diskussionsseite]]. Danke! &#9825;==
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Version vom 20. September 2021, 12:42 Uhr


Datei:Ahrweiler1.jpg
Agentur für Arbeit und Jobcenter vor Ort

Agentur für Arbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.arbeitsagentur.de

für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Fragen zu Kurzarbeitergeld, wollen Stellenbeschreibungen löschen oder sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern?

Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: 0800 4 5555-20

Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser

für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

allgemeine Informationen für Arbeitnehmer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Ihre Beschäftigung verloren?

Melden Sie sich telefonisch bei uns unter folgender Rufnummer: 0800 4 5555 00

Jobcenter/ Agentur für Arbeit Kreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Agentur für Arbeit Brühl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/unterstutzung-fur-betroffene-der-flutwasser-katastrophe

Fragen und Antworten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter.

F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)

F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt.

F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800-4555520

F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.

weitere Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der Diskussionsseite. Danke! ♡[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: MonaLetzter Stand: 20.09.2021 12:42 Uhr
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