Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?


A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.  


Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Gibt es Fristen, die ich beachten muss?


A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?


A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800 4 55 55 20
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]


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F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?


A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.


[[Kategorie:Betroffene]]
[[Kategorie:Betroffene]]

Version vom 11. August 2021, 12:23 Uhr

Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser


Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koblenz-mayen/hochwasser/kontakte-zur-agentur-fur-arbeit


F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?

A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?

A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)


F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?

A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.

Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?

A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800 4 55 55 20


F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?

A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.