Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Überregional==
==Überregional==
* Finanzielle Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
: Antragstellung für reguläre Fördergelder: bis zum 30.09.2021
: Informationen: '''[https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung.html/ Denkmalförderung: Informationen]'''
* "Deutsche Stiftung Denkmalschutz":
: Nothilfe: Hochwasser-Nothilfe@denkmalschutz.de
* Informationen vom "Verband der Restauratoren"
: '''[https://www.restauratoren.de/es-ist-mehr-zu-retten-als-man-denkt/ Es ist mehr zu retten als man denkt]'''


==[[Rheinland-Pfalz]]==
==[[Rheinland-Pfalz]]==

Version vom 21. August 2021, 12:49 Uhr

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Überregional[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Finanzielle Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Antragstellung für reguläre Fördergelder: bis zum 30.09.2021
Informationen: Denkmalförderung: Informationen
  • "Deutsche Stiftung Denkmalschutz":
Nothilfe: Hochwasser-Nothilfe@denkmalschutz.de
  • Informationen vom "Verband der Restauratoren"
Es ist mehr zu retten als man denkt

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Beratung
...
  • Sofortmaßnahmen
Hinweise zur Gebäudetrocknung: GDKE: Hinweise Gebäudetrocknung
Hinweise zur Behandlung und Trocknung von baugebundenem Gut (z.B. Wandmalerei, Putz, Stuck): GDKE: Hinweise baugebundenes Gut
Bergung und Umgang von Kunst- und Kulturgut im Notfall: GDKE: Bergung und Umgang von Kunst- und Kulturgut
  • Schadenserfassung
Formular zur Schadenserfassung: GDKE: Erfassungsbogen Hochwasserschäden
  • Finanzielle Hilfe
Hochwasser-Soforthilfe-Programm der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz: Informationen zum Erhalt von Nothilfe

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Beratung
Hochwasserberatung durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr, online
Weitere Informationen zur Sprechstunde hier: FAQ Hochwassersprechstunde
  • Sofortmaßnahmen des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Hinweise zu Sofortmaßnahmen: Denkmalpflege LVR: Zusammenfassung der Hinweise
  • Schadenserfassung
"Das LVR-ADR bittet um eine Ausfertigung Ihrer Erfassung. Sofern Sie als betroffener Denkmaleigentümer*in die Schadenserfassung selbst erstellen, schicken Sie diese unbedingt an ihre zuständige Untere Denkmalbehörde und gerne auch an das LVR-ADR." (Quelle: Denkmalpflege LVR
Formular zur Schadenserfassung: LVR: Vorlage Erfassungsbogen
Ansprechpartnerin für Fragen zur Schadenserfassung: anne.lambert@lvr.de
  • Finanzielle Hilfe
Hochwasser-Soforthilfe-Programm der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz: Informationen zum Erhalt von Nothilfe