Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.eon.de/frag-eon/themen/strom-heizstrom/fragen-und-antworten/hochwasser-2021/ e.on Unterstüzung für Fluopfer] Mit einer Aktion bis 31.12.2021 erstattet E.ON als [[Soforthilfe]] pauschal Stromkosten in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung – ein Betrag, der den durchschnittlichen Mehrbedarf der Kunden z.B. für Trocknungsmaßnahmen abdecken kann. | * [https://www.eon.de/frag-eon/themen/strom-heizstrom/fragen-und-antworten/hochwasser-2021/ e.on Unterstüzung für Fluopfer] Mit einer Aktion bis 31.12.2021 erstattet E.ON als [[Soforthilfe]] pauschal Stromkosten in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung – ein Betrag, der den durchschnittlichen Mehrbedarf der Kunden z.B. für Trocknungsmaßnahmen abdecken kann. | ||
== [[Ansprüche von Hochwassergeschädigten|Steuererleichterungen]] == | == [[Ansprüche von Hochwassergeschädigten|Steuererleichterungen]] == |
Version vom 23. August 2021, 14:22 Uhr
Bund und das Land zahlen momentan Soforthilfen an Betroffenen aus.
Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Staatliche Hilfen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Staatliche Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Inhaber von Elementarversicherungen können auch nach Hilfsgeldern fragen.
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Soforthilfe-fuer-vom-Hochwasser-betroffene-Unternehmen-479281.html ; (06131) 16-5110; unternehmenshilfe-hochwasser@mwvlw.rlp.de
- Für Landwirte / Winzer: https://www.agrarheute.com/land-leben/unwetterkatastrophe-landwirte-helfen-brauchen-hilfe-583487
Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: https://statistik.rlp.de/de/soforthilfe/
- *Zweck der Soforthilfe: kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Die Soforthilfe erfolgt unabhängig von einer möglichen Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz.
- Spendenquelle: Bei den Geldern, die ausgezahlt werden, handelt es sich um Spenden, die auf dem Konto der Kreisverwaltung eingegangen sind.
- Höhe: Pro Haushalt werden zwischen 1.000 und 2.000 Euro bereitgestellt.
- Antragsformular: auf der Seite Antrag für die Soforthilfe Kreis Ahrweiler oder PDF Antragsformular. Aufgrund der zuletzt stark zurückgegangenen Nachfrage werden die beiden Telefonnummern der Hotline für die Beantragung der Soforthilfe des Kreises deaktiviert
- https://adenau.de/html/cs_125.html?nid=438 www.adenau.de
. Infos aus den Medien:
Landkreis Vulkaneifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
- buergerstiftung@vulkaneifel.de
- * Privatpersonen: Info - Höhe: max 3.500 Euro pro Haushalt. Zentraler Ansprechpartner Kreisverwaltung Vulkaneifel
- Unternehmen: gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die im unmittelbaren Hochwas-serschadensgebiet im Landkreis Vulkaneifel liegen und von den Unwettern am 14. und 15. Juli direkt betroffen sind Info - Antragsformular
Eifelkreis Bitburg-Prüm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
- hochwasser@bitburg-pruem.de
Trier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Stadt: soforthilfe@trier.de
Landkreis Trier-Saarburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- kr@trier-saarburg.de
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
Landkreis Mayen-Koblenz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- hochwasser-soforthilfe@kmyk.de
- * Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
Landkreis Bernkastel-Wittlich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- info@bernkastel-wittlich.de
- * Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Staatliche Hilfen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Begünstigte: natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen - gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen.
Hilfe für Bürgerinnen und Bürger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
- Antrag für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf
- Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_im_rderl_soforthilfe.pdf
- Fragen und Antworten: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
- Antrag für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf
- Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf
- Fragen und Antworten: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq2
- Ausfüllhilfe: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq3
Hilfe für Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Land NRW mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
NRW-HILFT https://www.land.nrw/nrw-hilft Nordrhein-Westfalen steht zusammen! Unter diesem Slogan haben die großen Hilfsorganisationen, Wohlfahrsverbände und die Landesregierung die Aktion „NRW hilft“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Spendenbündnis zu Gunsten der Betroffenen der Unwetterkatastrophe. Die Koordination der Aktion übernimmt das Deutsche Rote Kreuz.
beteiligte Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz Westfalen-Lippe; Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein; Regional- und Landesgeschäftsstelle NRW Malteser Hilfsdienst; Johanniter-Unfall-Hilfe; Arbeiter-Samariter-Bund NRW; Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Westfalen (DLRG); Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Nordrhein (DLRG)
beteiligte Wohlfahrtsverbände: Diakonie Rheinland Westfalen Lippe; Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW; Der Paritätische NRW; Diözesan-Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln Münster, Paderborn; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R.; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe
Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
unterstützt geschädigte Bürgerinnen und Bürger mit Spenden. Ansprechpartner: Geschäftsstelle der Bürgerstiftung
Diakonie Rheinland Westphalen Lippe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Berechtigte: Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und Gemeinde und Einrichtungen
- Zweck:einmalige Akuthilfe/Hochwasser-Soforthilfe (Barmittel und Sachkosten) für Anschaffungen von Material und Geräten, keine Wiederaufbauhilfe.
- Spendenquelle: Die Spendengelder stammen von Privatpersonen, Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.
- Höhe: Der "Haushaltsvorstand" - meist derjenige im Mietvertrag - kann 300 Euro beantragen, jede weitere Person im Haushalt 200 Euro. Pro Haushalt kann nicht mehr als 1.500 Euro ausgezahlt werden.
- Antragsformular: Für Privatpersonen ist der Antrag nicht öffentlich. Antrag wird persönlich gestellt, in dem die Schäden beschrieben und versichert wird, dass alle Personen des Haushalts zusammen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen Schadens zu finanzieren. Link für Gemeinde und Einrichtungen
- Ansprechpartner: lokale Ansprechpartner in den jeweiligen Einrichungen können unter den Seiten der Diakonie oder ev. Kirchengemeinde durch Angabe der Postleitzahl gefunden werden.
Johanniter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
hochwasserhilfe.nrw@johanniter.de
Der Paritätische - „Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Berechtigte freie gemeinnützige Organisationen, Erweiterung auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe . im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021
- Förderfähige Kosten: Investitionskosten z.B. Bauten, Umbauten,Ausstattung, Anschaffungen/Inventar, Sachkosten z.B. Mieten, Mietwagen, Reinigungskosten Personal-oder Honorarkosten z.B. psychologische Unterstützung und Traumabewältigung.
- Höhe: maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten=maximal 20.000 Euro, Laufzeit 1 Jahr
- Antragsformular: Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.
- Ansprechpartner: Nina Ricarda Krause, Teamleiterin Soziallotterien/Stiftungen, foerderung@paritaet.org, [24636-343]
- Weitere Details: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Foerderbestimmungen_Fluthilfe_2021__1_.pdf
- Investitionsförderung: Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar,Fahrzeuge
Sonderaktion Stromlieferant[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- e.on Unterstüzung für Fluopfer Mit einer Aktion bis 31.12.2021 erstattet E.ON als Soforthilfe pauschal Stromkosten in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung – ein Betrag, der den durchschnittlichen Mehrbedarf der Kunden z.B. für Trocknungsmaßnahmen abdecken kann.
Steuererleichterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
gehe zu Ansprüche von Hochwassergeschädigten
Redakteur*in: BuzzBee ‐ Letzter Stand: 17.08.2021 0:38 Uhr
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