Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen
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==Elementarschäden=== | ===Elementarschäden=== | ||
* Rheinland-Pfalz: Gewährung staatlicher Finanzhilfen - : https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/ | * Rheinland-Pfalz: Gewährung staatlicher Finanzhilfen - : https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/ | ||
===Azubis=== | ===Azubis=== |
Version vom 26. August 2021, 08:27 Uhr
Überregional[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Betroffene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Nach einer Katastrophe ist eine schnelle finanzielle Hilfestellung elementar. Detallierte Infos unter: Soforthilfe
- https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.
- Verein Lichtblicke untersützt Familien mit Kindern. Hilfesuchende können eine formlose E-Mail OHNE weitere Details an [Mailto:unwetterhilfe@lichtblicke.de] mit Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Team von Lichtblicke meldet sich umgehend, wie mit Spenden dem Betroffenen geholfen werden kann.
- Soforthilfe für denkmalgeschützte Gebäude: Soforthilfen von 2.500 - über 10.000 Euro bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen - Ansprechpartner
- Menschen aus dem Landkreis Ahrweiler sollen sich an das Land wenden, alle anderen an ihre entsprechenden Landkreise.
- Infos aus der WDR Hompage
Bundeswehrangehörige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://haertefall-stiftung.de/
https://www.bundeswehr-sozialwerk.de/
Der Paritätische Gesamtverband- „Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Berechtigte freie gemeinnützige Organisationen, Erweiterung auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe. Antragszeitraum vom 06.08. – 30.06.2022
- Förderfähige Kosten: Investitionskosten z.B. Bauten, Umbauten, Ausstattung, Anschaffungen/Inventar, Fahrzeugkosten Ersatzbeschaffung,Reparaturkosten und Umbaukosten für die Barrierefreiheit von Fahrzeugen
- Höhe: maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten (rabattierte Preise)
- Antragsformular: Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.
- Ansprechpartner: Nina Ricarda Krause, Teamleiterin Soziallotterien/Stiftungen, foerderung@paritaet.org, [24636-343]
- Weitere Details: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Foerderbestimmungen_Fluthilfe_2021__1_.pdf
- Die Anträge auf Investitionsförderung gehen den Weg über Landes- und Bundesverbände.
Vereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Deutscher Sportbund: stellt Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.
Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Helfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ansprüche von Hochwassergeschädigten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Ansprüche von Hochwassergeschädigten beinhaltet weitere Infos zu Soziale Anspüche aus Unterkunfkosten, Hausratsgegenständen und Bekleidung, Einsatz von Vermögen und steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer
Aufbauhilfe 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aufbauhilfe werde der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro würden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen. Weitere Infos folgen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wichtige Ausnahmeregelungen für Betroffene
- Antrag kann sogar nach dem Wideraufbau beantragt werden
- Trotz vorheriger Förderung und Sperrfristen kann ein neuer Antrag gestellt werden
- die BEG-Förderung kann zusätzlich zu anderen öffentlichen Mitteln beantrag werden bis zu max 80% der förderfähigen Kosten (Härtefällen bis zu 100 %).
- Fragen und Antworten zur BEG Förderungen
- Beantragung für BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA
- Sanierung für Wohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle , Anlagentechnik (ohne Heizung) , Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Sanierung für Nicht-Wohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung
- Beantragung zur Kreditförderung bei der KfW (ggf. Hausbank) für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG)
IKK - Sonderprogramm für Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Hilfs- / Sonderprogramm „Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ (Pr. 208) der KfW für Kommunen (500 Mio Euro) zum Wiederaufbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland
- Antrag der Sonderförderung kann bis zum 30.06.2022 gestellt werden unter dem Stichwort "Hochwasser 2021" unter dem Punkt "Vorhabensbeschreibung".
- Weitere Detailinfos und Antrag siehe: IKK - Investitionskredit Kommunen für ein Förderkredit bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Hilfe für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen (50 Mio Euro pro Vorhaben) zur Beseitigung von Hochwasserschäden
- Betriebsmittelkredit (Kredit 148) aus dem KfW-Programm mit bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und Zinsbindung für 10 oder 20 Jahre
- Förderkredit ab 0,75 % effektiver Jahreszins
- Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich
- Weitere Detailinfos und Antrag siehe: IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen für Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Betriebsmittel (bis 31.12.2021), Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
Europäischen Solidaritätsfonds[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Deutschland kann beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe auf den Europäischen Solidaritätsfonds zurückgreifen. Der Bund wird die erforderlichen Anträge für diese Mittel stellen. Damit können beispielsweise Kosten für den Wiederaufbau von wichtiger Infrastruktur, für Aufräumarbeiten, aber auch den Schutz von bedeutenden Kulturgütern übernommen werden.
Investitionsförderung / Einzelfallhilfe für den Wiederaufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Beim Wiederaufbau greifen erst die Versicherungsleistungen, dann die staatlichen Leistungen. Was nicht darüber finanziert werden kann muss durch die Betroffenen selber getragen werden. Je nach Bedürftigkeit können Anträge für Einzelfallhilfe bei Hilfsorganisationen gestellt werden (Bspw. Malteser) und werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung priorisiert.
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bürgertelefon Fluthilfe: 0211 4684-4994
NRW BANK[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Akutberatung für Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf: Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen und Freiberufler mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf (100.000 Euro und mehr) möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfäliche Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW eine neue gemeinsame „Akutberatungsstelle" eingerichtet. Erstberatung über Hochwasser-NRW@nrwbank.de.
- Unwetterhilfe: Für gewerbliche Antragsteller. Finanziert z. B. Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten.
- Universalkredit: Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden! Für Gründer, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug
- Gebäudesanierung: – bis zum 31.12.2021 befristetes Angebot – Finanzierungshilfen für private Wohneigentümer zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum (Finanziert Schäden, Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzten Wohnimmobilien, Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen) Darlehen bis zu 75.000 € mit Zinssätzen von 0,01% in allen Laufzeitvarianten
Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Städtische Nothilfe: Für Privathaushalte mit Schäden durch das Hochwasser. Betroffene müssen ihren Erstwohnsitz in Euskirchen haben.
Antrag online: Städtische Soforthilfe
Ansprechpartnerin: Frau Strick: rstrick@euskirchen.de, Telefon 02251/14-200 - Finanzielle Unterstützung durch Caritas International:
Antrag auf auf Zuwendung aus dem Spendenfonds der Caritas International - KSK Euskirchen: Sofortkredit für Betroffene: https://www.kreissparkasse-euskirchen.de/flutkatastrophe
- Donum Vitae: Finanzielle Hilfe für Schwangere und Familien mit Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Kontakt: 02443 912238, info@donum-vitae.de
https://www.donum-vitae-eu.de/
Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Caritas: https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/
Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erftstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Stadt präsentierte am 24.8.2021 Richtlinien zu Vergabe von Spendengeldern. Anträge müssen bis zum 15. September gestellt werden. Pressemeldung am 25.8. noch nicht veröffentlicht.
Köln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- SPARKASSE Sonderkredite für Hochwasser-Schäden
Essen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Härtefallfonds „Hochwasser/Starkregen“ für einkommensschwache Haushalte
- Sparkasse ESSEN
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe auch Portal für den Brand- und Katastrophenschutz (siehe rechts nützliche Links und Dokumente zum downloaden)
Elementarschäden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Rheinland-Pfalz: Gewährung staatlicher Finanzhilfen - : https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Azubis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Hilfe für Azubis im Hochwassergebiet: Betriebe, die Auszubildende aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Die Investitionsbank Rheinlandpfalz (ISB) unterstützt aufnehmende Betriebe mit einer Prämie von 2.500 Euro für jeden Azubi der aus dem Flutgebiet aufgenommen wird.
Eifelkreis Bitburg-Prüm (BIT, PRÜ)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Volksbank Eifel, Raiffeisenbank Irrel, Raiffeisenbank Westeifel und Kreissparkasse Bitburg-Prüm: Sonderkreditprogramm für Hochwasser- und Starkregengeschädigte
Pressemeldungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- 29.07.2021 Eifelkreis; Anträge auf Soforthilfe für betroffene Unternehmen können gestellt werden
- 02.08.2021 Blick-Aktuell: Hotline für betroffene Unternehmen wurde eingerichtet
- 04.08.2021 Tagesschau: Kabinett will Insolvenzantragspflicht für Firmen aussetzen
- 04.08.2021 Bundesregierung: geplant: Aussetzen der Insolvenzantragspflicht
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Redakteur*in: BuzzBee ‐ Letzter Stand: 24.08.2021 23:05 Uhr
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