Diskussion:Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bitte prüfen==
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* unklar, eine Behauptung in einem Facebook-Beitrag gesehen (falls richtig, evtl. Hinweis?) "Die Sofort Hilfe, die den Betroffenen gezahlt wird, zählt bei Selbstständigkeit übrigens als Einnahme........nur mal eben am Rande erwähnt......"
* unklar, eine Behauptung in einem Facebook-Beitrag gesehen (falls richtig, evtl. Hinweis?) "Die Sofort Hilfe, die den Betroffenen gezahlt wird, zählt bei Selbstständigkeit übrigens als Einnahme........nur mal eben am Rande erwähnt......"
* Auszahlung Soforthilfe im Pfarrbüro Sinzig https://www.facebook.com/andreas.ehlers.9/posts/4335715166465205 (gefunden von Ruth)


==fertig==
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Version vom 1. Oktober 2021, 09:08 Uhr

Bitte angeben: Wo kann die Soforthilfe beantragt werden? Bis wann? Wer kann die Soforthilfe beantragen (überregional, RLP, NRW, Kreis, Stadt, Ort, ...) -- Danke!

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  • unklar, eine Behauptung in einem Facebook-Beitrag gesehen (falls richtig, evtl. Hinweis?) "Die Sofort Hilfe, die den Betroffenen gezahlt wird, zählt bei Selbstständigkeit übrigens als Einnahme........nur mal eben am Rande erwähnt......"

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Hier mal Hintergrundinformation, weshalb man Formulare bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und auch beim Land findet: Die machen das in Amthilfe. Diese Information ist sehr hilfreich, um die Verwirrung aufzulösen https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/die-energieagentur-informiert/aktuelle-meldungen/aktuelles-detail/soforthilfe-des-landes-bis-10-september-beantragen?fbclid=IwAR3RokDwRIbI07E-LBn-jOAA2D2KcOCvLvZYOmAnrtOVXddDeOYNSZI5r18 - Danke Ylli!

Pfändungsfreiheit von Soforthilfen nun gesetzlich geregelt
https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Pfaendungsfreiheitnun-gesetzlich-geregelt-484170.html

Pressemitteilung des Amtsgerichts Sinzig Barbara 13.9.21

  • Liebe Kommaqueen

die Bedarfserhebung für Dernau ist jetzt unter Umfragen zu finden, falls du das aussortieren magst:) - Danke, ich lasse die Info auch hier unter Soforthilfen.

  • Hier ist was von den Maltesern

https://www.malteser.de/fluthilfe.html?fbclid=IwAR0cMe2ITdsUp26YkmO8IeKyVuYOIgqWWjlUUJUh7oQo1E64wEgDvbtzwmo habe ich eingefügt

  • Info zur Soforthilfe der Bürgerstiftung Bad Münstereifel

Bürgerstiftung zahlt weitere 400€ p.P. an Betroffene aus, die bereits Soforthilfe von der Bürgerstiftung erhalten haben Info Diejenigen, die die Soforthilfe in Bar erhalten haben, müssen ihre Anschrift bis zum 29.09.2021 an Rechnungen@bad-münstereifel.de mitteilen, um die Aufstockung von 400,-€ zu erhalten Quelle: https://www.bad-muenstereifel.de/rathaus-service/hochwasserkatastrophe/buergerstiftung-spendenkonto/ (zul. aufgerufen am 24.04.2021, 09:09) - habe ich nicht aufgenommen, da es für diejenigen gilt, die schon einmal Soforthilfe erhielten.

  • Info zur Soforthilfe LKr Ahrweiler

"Die Kreisverwaltung Ahrweiler macht noch einmal darauf aufmerksam, dass für die zweite Auszahlungsrunde der Soforthilfe, die durch den Kreis überwiesen wird, kein erneuter Antrag gestellt werden muss. Um das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, werden die zusätzlichen Beträge automatisch an jeden in der Datenbank bereits registrierten und bezugsberechtigten Privathaushalt durch die Kreisverwaltung ausgezahlt" Quelle: https://www.facebook.com/KreisverwaltungAhrweiler/posts/4647270115325536 (zul. aufgerufen am 24.09.2021, 13:42 Uhr) - Danke, habe ich zu spät gesehen. Frist läuft heute ab.