Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Agentur für Arbeit ==
== Agentur für Arbeit ==

Version vom 1. Dezember 2021, 22:31 Uhr


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Agentur für Arbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.arbeitsagentur.de unter dem Reiter "Dienststelle finden" - erhalten Sie Informationen zu der für Sie zuständigen Dienststelle inkl. Öffnungszeiten und örtlicher/regionaler Hinweise

Jobcenter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[1] unter dem Link finden Sie unter Angabe ihrer Postleitzahl Ihr zuständiges Jobcenter vor Ort

für Unternehmen - BUNDESWEIT[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Fragen zu Kurzarbeitergeld, wollen Stellenbeschreibungen löschen oder sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern?

Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: 0800-4555520

Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser

für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende - BUNDESWEIT[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

allgemeine Informationen für Arbeitnehmer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Ihre Beschäftigung verloren?

Möchten sie sich zu Arbeitssuchendmeldung / Arbeitslosmeldung oder sonstigen Themen informieren?

Melden Sie sich telefonisch bei uns unter folgender Rufnummer: 0800-4555500

Jobcenter/ Agentur für Arbeit Kreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Agentur für Arbeit Brühl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/unterstutzung-fur-betroffene-der-flutwasser-katastrophe

Fragen und Antworten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter.

F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)

F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt.

F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800-4555520

F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.

weitere Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FAQ Arbeitsrecht des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Hochwasser: [./Https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/%2B%2Bco%2B%2Bf0cf274c-eeb8-11eb-b83f-001a4a160123 Was Arbeitnehmer*innen jetzt wissen müssen]

Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: [./Https://arbeitgeber.de/hochwasserkatastrophe/ Informationen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen]

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der Diskussionsseite. Danke! ♡[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: MonaLetzter Stand: 01.12.2021 22:31 Uhr
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