Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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https://www.land.nrw/de/soforthilfe
https://www.land.nrw/de/soforthilfe


==== '''A) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger:''' 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. ====
==== '''A) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger:''' ====
1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
 
'''- Antrag''' für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf
'''- Antrag''' für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf


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'''- Fragen und Antworten''': https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1
'''- Fragen und Antworten''': https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1


==== '''B) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe:''' jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden. ====
'''B) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe:''' jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
 
'''- Antrag für Soforthilfe:''' https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf
'''- Antrag für Soforthilfe:''' https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf



Version vom 7. August 2021, 11:57 Uhr

NRW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

A) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

- Antrag für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf

- Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_im_rderl_soforthilfe.pdf

- Fragen und Antworten: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1

B) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe: jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

- Antrag für Soforthilfe: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf

- Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf

- Fragen und Antworten: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq2

- Ausfüllhilfe: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq3

C) Hilfe für Kommunen:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/

für Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
  • Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/

Für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab sofort können nur noch telefonisch Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden

https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Antraege-fuer-Soforthilfe-werden-nur-noch-telefonisch-bearbeitet-479292.html

Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:

-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung

Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.

siehe www.adenau.de

DAU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

+++Staatliche Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz für Betroffene der Unwetterkatastrophe+++

Land stellt bis zu maximal 3500 € pro Haushalt in Aussicht - Anträge📄 können ab sofort gestellt werden ℹ Bereits vergangenen Freitag hat die Landesregierung 50 Millionen für die Katastrophenhilfe bereitgestellt, um Straßen Brücken, Schulen und Kitas schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Am 21.07. hat die Landesregierung im Krisenkabinett Soforthilfen bis zu maximal 3500 € pro Haushalt beschlossen. Diese sollen ohne Bedürftigkeitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden. Dafür werden die Landkreise unmittelbar Abschlagszahlungen vom Land erhalten. Inzwischen liegt der Kreisverwaltung Vulkaneifel auch das entsprechende Antragsformular vor, so dass Betroffene ab sofort Anträge auf staatliche Soforthilfe stellen können. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat Soforthilfen für von Elementarschäden betroffene Personen beschlossen. „Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Maximal können 3500 € pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Inhaber von Elementarversicherungen sollten auch dort nach Hilfsgeldern fragen. 👉Das Antragsformular 📄kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de heruntergeladen werden. Gleichzeitig haben die Verbandsgemeindeverwaltungen diese Formulare erhalten, mit der Bitte diese über die Ortsgemeinden an die be-troffenen Personen weiterzuleiten. Die Antragsformulare sind über die jeweilige Verbandsgemeinde einzureichen. Ansprechpartner:innen bei den Verbandsgemeinden sind:

  • VG Daun: Vanessa Lauxen, Tel.: 06592/939-125; E-Mail: vanessa.lauxen@vgv.daun.de
  • VG Gerolstein: Karolin Saxler, Tel: 06591/13-1103; E-Mail: karolin.saxler@gerolstein.de
  • VG Kelberg: Heinz-Georg Reuter, Tel: 02692 / 872-43 ; E-Mail: Heinz-Georg.Reuter@VGV-Kelberg.de
  • Zentraler Ansprechpartner: Rainer Leuer, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel.: 06592/ 933-210, E-Mail: rainer.leuer@vulkaneifel.de

Abschließend weisen wir darauf hin, dass auch die Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel die geschädigten Bürgerinnen und Bürger mit Spenden unterstützt. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diesen können Sie ebenfalls herunterladen unter www.vulkaneifel.de Ansprechpartner hierfür ist die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung, die Ihnen wie folgt für Rückfragen zur Verfügung steht: E-Mailadresse: buergerstiftung@vulkaneifel.de sowie telefonisch unter 06592/933249 (Patrick Schauster) und 06592/933292 (Bernd Ant)

TR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau

Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++

Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung.

Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇):

  • AW: 02641-960 / -961
  • DAU: buergerstiftung@vulkaneifel.de
  • BIT: hochwasser@bitburg-pruem.de
  • TR - Stadt: soforthilfe@trier.de
  • TR: kr@trier-saarburg.de
  • MYK: hochwasser-soforthilfe@kmyk.de
  • WIL: info@bernkastel-wittlich.de