Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden. | * https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/soforthilfe-rlp-2021-hochwasser-flut-kreis-ahrweiler-antrag-100.html | ||
* Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden. | |||
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten: | Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten: |
Version vom 22. Juli 2021, 21:28 Uhr
AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung
Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.
siehe www.adenau.de
TR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://www.facebook.com/groups/652116576189770/ - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau