Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
* https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/soforthilfe-rlp-2021-hochwasser-flut-kreis-ahrweiler-antrag-100.html
 
* Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.


Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:

Version vom 22. Juli 2021, 21:28 Uhr

AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.

Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:

-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung

Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.

siehe www.adenau.de

TR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://www.facebook.com/groups/652116576189770/ - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau