Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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* Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr | * Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr | ||
* Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/ | * Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/ | ||
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https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Soforthilfe-fuer-vom-Hochwasser-betroffene-Unternehmen-479281.html | |||
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Version vom 23. Juli 2021, 18:45 Uhr
RLP[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
für Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
- Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/
Für Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
AW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung
Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.
siehe www.adenau.de
TR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau
Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++
Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung.
Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇):
- AW: 02641-960 / -961
- DAU: buergerstiftung@vulkaneifel.de
- BIT: hochwasser@bitburg-pruem.de
- TR - Stadt: soforthilfe@trier.de
- TR: kr@trier-saarburg.de
- MYK: hochwasser-soforthilfe@kmyk.de
- WIL: info@bernkastel-wittlich.de