Datei:Ahrweiler1.jpg
Agentur für Arbeit und Jobcenter vor Ort

Agentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de

für Unternehmen

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Fragen zu Kurzarbeitergeld, wollen Stellenbeschreibungen löschen oder sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern?

Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: 0800 4 5555-20

Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser

für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende

allgemeine Informationen für Arbeitnehmer

Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Ihre Beschäftigung verloren?

Melden Sie sich telefonisch bei uns unter folgender Rufnummer: 0800 4 5555 00


Jobcenter/ Agentur für Arbeit Kreis Ahrweiler

Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen


https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/unterstutzung-fur-betroffene-der-flutwasser-katastrophe

Fragen und Antworten

F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter.

F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. (Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)

F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt.

F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800-4555520

F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der Diskussionsseite. Danke! ♡

Redakteur:in: MonaLetzter Stand: 20.09.2021 10:17 Uhr
Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind.