Soforthilfe
für Privatpersonen
- Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr
- Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt Anträge und Auszahlung: statistik.rlp.de/de/soforthilfe.70/
Für Unternehmen
AW
- Ab sofort können unter der Mailadresse: soforthilfe@kreis-ahrweiler.de Anträge auf finanzielle Soforthilfen gestellt werden.
Erforderlich sind hierfür die folgenden Daten:
-Name -Vorname # -Geburtsdatum -Adresse im betroffenen Gebiet -Angabe ob die Soforthilfe privat oder gewerblich benötigt wird -Wenn die Soforthilfe privat beantragt wird, Angabe der im Haushalt lebenden Personen -aktuelle Erreichbarkeit (Telefonnummer für Rückfragen) -Bankverbindung
Wichtig: Bei Auszahlung des Geldbetrages handelt es sich um eine erste Soforthilfe, die dazu dient kurzfristig Geld für lebensnotwendige Besorgungen zur Verfügung zu haben.
siehe www.adenau.de
TR
https://www.facebook.com/groups/6521165761897 - Nicht versichert? Trierer helfen beim Wiederaufbau
Beantragung Soforthilfen aus privaten Spenden
+++ Hilfe aus Spenden kann jetzt beantragt werden +++
Für Betroffene der Flutkatastrophe stehen staatliche Soforthilfe und private Spendengelder zur Verfügung.
Für finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen Ihres Landkreises (E-Mal-Adressen 👇):
- AW: 02641-960 / -961
- DAU: buergerstiftung@vulkaneifel.de
- BIT: hochwasser@bitburg-pruem.de
- TR - Stadt: soforthilfe@trier.de
- TR: kr@trier-saarburg.de
- MYK: hochwasser-soforthilfe@kmyk.de
- WIL: info@bernkastel-wittlich.de