Bund und das Land zahlen momentan Soforthilfen an Betroffenen aus.

Auszahlung aus bundesweiten Spendeneinnahmen

Ein Teil der Spendeneinnahmen werden für Soforthilfen verwendet, der Großteil fließt in den Wiederaufbau (Einzelfallhilfe).

"Aktion Deutschland Hilft"

Die Auszahlung der Spenden zu den Hochwasser-Opfernwerde erfolgt über die Hilfsorganisationen vor Ort weiter.

Die meisten Hilfsorganisationen greifen auf eine Datenbank zu, in der alle Leistungen an Einzelhaushalte, auch die der Länder und Gemeinden, erfasst werden, so dass Anträge nur einmalig gestellt werden können.

Arbeiterwohlfahrt Rheinland in Koblenz:

Von der Hochwasserkatastrophe Betroffene haben die Möglichkeit, direkt vor Ort sich von unseren Mitarbeiter*innen beraten zu lassen und anschließend einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen, die wir schnell und unbürokratisch per Überweisung auszahlen werden. Wichtig: Bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis oder eine aktuelle Meldebscheinigung sowie Ihre Bankdaten bereit. Wir orientieren uns derzeit am Fahrplan des Bürgerbusses. Bitte halten Sie dazu Ausschau nach unserem AWO-Auto bzw. -Bus. Geplante Uhrzeiten und weitere Termine für die nächsten Wochen werden auf der Homepage sowie auf deren Facebook-Account veröffentlicht und laufend angepasst .

Regionalverband Mittelrhein der Johanniter

UPDATE 17.8.2021 Die Soforthilfe-Aktion der Johanniter in Rheinland-Pfalz ist seit dem 6. August beendet

Die Johanniter sind in engem Austausch mit Gemeindevertretern und Bürgermeistern, um die mittel- und langfristige Hilfe in der Gegend zu planen. Was finanzielle Hilfe angeht, müss abgewartet werden, welche staatlichen Hilfen Betroffenen über die Soforthilfe von Bund und Land hinaus zur Verfügung gestellt werden.

Der Einsatz von Spendengeldern in der mittel- und langfristigen Hilfe erfolgt nach dem Nachrangigkeitsprinzip, d.h. wenn nach Ausschöpfung sämtlicher staatlicher Hilfen und Versicherungsleistungen Finanzierungslücken entstehen, können die Johanniter helfen. Daher verweisen sie Betroffene aktuell an ihre örtliche Verwaltung, damit sie dort ihre Schäden und Bedarfe anmelden. Hierfür gibt es vielerorts Formulare und auch Unterstützung bei der Dokumentation. Dies geht teilweise sogar über QR-Codes und alternativ auf Papier, inkl. Unterstützung durch Helfer aus der Gemeinde.

Weitere konkrete Infos folgen.

Kurz- und mittelfristig: betroffenen Personen und Familien werden bei Bedarf mit Hilfsgütern unterstützt. Betroffene  Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegestationen können ebenfalls kurzfristig unterstützt werden. Finanzielle Hilfen können auch an Organisationen und ehrenamtliche Strukturen wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen und Ehrenamtlichenkreisen gegeben werden, die z.B. Freizeit- und Ferienaktivitäten, Schulunterstützung (Material und Nachhilfe) und Betreuung für Betroffene anbieten.

Langfristig: finanziellen Hilfeleistungen zum Wiederaufbau von Gebäuden und Einrichtungsstrukturen für betroffene Personen und Familien als auch Einrichtungen und Organisationen. Förderung von Strukturen des Bevölkerungsschutzes.

Malteser

Aktuell (14.8.2021) keine Info zur Anträgen und Auszahlungen verfügbar.

Paritätische Wohlfahrtsverband

"Aktionsbündnis Katastrophenhilfe"

Caritas
  • Caritasverband für die Region Eifel: die Anträge auf Sofort-Hilfe nur noch in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort. Elisabeth Nosbers und Birgit Junctorius beraten Sie gerne Montag - Donnerstag in der Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr im Caritas-Haus Schleiden, Gemünder Str. 40, 2. OG links;
Diakonie Katastrophenhilfe
Deutsche Rote Kreuz

Staatliche Hilfen

NRW

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Begünstigte: natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen - gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen.

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Hilfe für Kommunen

Land NRW mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden

NRW-HILFT https://www.land.nrw/nrw-hilft Nordrhein-Westfalen steht zusammen! Unter diesem Slogan haben die großen Hilfsorganisationen, Wohlfahrsverbände und die Landesregierung die Aktion „NRW hilft“ ins Leben gerufen – ein gemeinsames Spendenbündnis zu Gunsten der Betroffenen der Unwetterkatastrophe. Die Koordination der Aktion übernimmt das Deutsche Rote Kreuz.

beteiligte Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz Westfalen-Lippe; Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein; Regional- und Landesgeschäftsstelle NRW Malteser Hilfsdienst; Johanniter-Unfall-Hilfe; Arbeiter-Samariter-Bund NRW; Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Westfalen (DLRG); Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Nordrhein (DLRG)

beteiligte Wohlfahrtsverbände: Diakonie Rheinland Westfalen Lippe; Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW; Der Paritätische NRW; Diözesan-Caritasverbände für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln Münster, Paderborn; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R.; Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe

Rheinland-Pfalz

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/

Staatliche Soforthilfe

Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Inhaber von Elementarversicherungen können auch nach Hilfsgeldern fragen.

für Privatpersonen

  • Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr

für Unternehmen

Kreis Ahrweiler

  • Zweck der Sorforthilfe: kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken. Die Soforthilfe erfolgt unabhängig von einer möglichen Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz.
  • Spendenquelle: Bei den Geldern, die ausgezahlt werden, handelt es sich um Spenden, die auf dem Konto der Kreisverwaltung eingegangen sind.
  • Höhe: Pro Haushalt werden zwischen 1.000 und 2.000 Euro bereitgestellt.
  • Antragsformular: auf der Seite Antrag für die Soforthilfe Kreis Ahrweiler oder PDF Antragsformular. Aufgrund der zuletzt stark zurückgegangenen Nachfrage werden die beiden Telefonnummern der Hotline für die Beantragung der Soforthilfe des Kreises deaktiviert.

Infos aus den Medien:

Vulkaneifel

  • Privatpersonen: Info - Höhe: max 3.500 Euro pro Haushalt. Zentraler Ansprechpartner Kreisverwaltung Vulkaneifel
  • Unternehmen: gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die im unmittelbaren Hochwas-serschadensgebiet im Landkreis Vulkaneifel liegen und von den Unwettern am 14. und 15. Juli direkt betroffen sind Info - Antragsformular

siehe www.adenau.de

Hilfsorganisationen, Stiftungen und Privaten Organisationen

Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel

unterstützt geschädigte Bürgerinnen und Bürger mit Spenden. Ansprechpartner: Geschäftsstelle der Bürgerstiftung

Diakonie Rheinland Westphalen Lippe

  • Berechtigte: Betroffene mit Meldeadresse in einer der Flutregionen - Privatpersonen und Gemeinde und Einrichtungen
  • Zweck:einmalige Akuthilfe/Hochwasser-Soforthilfe (Barmittel und Sachkosten) für Anschaffungen von Material und Geräten, keine Wiederaufbauhilfe.
  • Spendenquelle: Die Spendengelder stammen von Privatpersonen, Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.
  • Höhe: Der "Haushaltsvorstand" - meist derjenige im Mietvertrag - kann 300 Euro beantragen, jede weitere Person im Haushalt 200 Euro. Pro Haushalt kann nicht mehr als 1.500 Euro ausgezahlt werden.
  • Antragsformular: Für Privatpersonen ist der Antrag nicht öffentlich. Antrag wird persönlich gestellt, in dem die Schäden beschrieben und versichert wird, dass alle Personen des Haushalts zusammen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen Schadens zu finanzieren. Link für Gemeinde und Einrichtungen
  • Ansprechpartner: lokale Ansprechpartner in den jeweiligen Einrichungen können unter den Seiten der Diakonie oder ev. Kirchengemeinde durch Angabe der Postleitzahl gefunden werden.

Johanniter

hochwasserhilfe.nrw@johanniter.de

Der Paritätische - „Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch

  • Berechtigte freie gemeinnützige Organisationen, Erweiterung auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe . im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021
  • Förderfähige Kosten: Investitionskosten z.B. Bauten, Umbauten,Ausstattung, Anschaffungen/Inventar, Sachkosten z.B. Mieten, Mietwagen, Reinigungskosten Personal-oder Honorarkosten z.B. psychologische Unterstützung und Traumabewältigung.

Sonderaktion Stromlieferant

  • e.on Unterstüzung für Fluopfer Mit einer Aktion bis 31.12.2021 erstattet E.ON als Soforthilfe pauschal Stromkosten in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung – ein Betrag, der den durchschnittlichen Mehrbedarf der Kunden z.B. für Trocknungsmaßnahmen abdecken kann.

Kontaktadressen Ihres Landkreises finanzielle Soforthilfe aus privaten Spenden

Ahrweiler
02641-960 / -961
DAU

buergerstiftung@vulkaneifel.de

Bitburg

hochwasser@bitburg-pruem.de

Trier

- Stadt: soforthilfe@trier.de

TR

kr@trier-saarburg.de

MYK

hochwasser-soforthilfe@kmyk.de

WIL

info@bernkastel-wittlich.de

Steuererleichterungen

gehe zu Ansprüche von Hochwassergeschädigten


Redakteur*in: BuzzBeeLetzter Stand: 17.08.2021 0:38 Uhr


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