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Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. '''Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.''' <br>Die Anträge können bis zum '''30. Juni 2023''' gestellt werden. | Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. '''Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.''' <br>Die Anträge können bis zum '''30. Juni 2023''' gestellt werden. <br>Der Antrag wird '''online''' gestellt. Beachten Sie, dass einige Landkreise, Gemeinden und/oder Orte Hilfe bei der Antragsstellung anbieten. | ||
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: Bitte beachten Sie, dass sich die Bedingungen in den Bundesländern unterscheiden. | |||
===Informationen=== | ===Informationen=== |