Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?


A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.  


Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21


F: Gibt es Fristen, die ich beachten muss?


A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?


A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800 4 55 55 20
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]


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F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?


A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.


[[Kategorie:Betroffene]]
[[Kategorie:Betroffene]]
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