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https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/ | https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/ | ||
Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Inhaber von Elementarversicherungen können auch nach Hilfsgeldern fragen. | * „[https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe Soforthilfe RLP 2021]“ Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Inhaber von Elementarversicherungen können auch nach Hilfsgeldern fragen. Es gibt [https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe/standorte/ Standorte] an denen die Anträge auf Papierbögen gestellt werden können. | ||
* Anträge für die staatliche Soforthilfe in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und Stadt Trier unter: https://s.rlp.de/sBqSr<br /> | |||
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