Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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; Erklärung "Soforthilfe" für das Land Nordrhein-Westfalen
; Erklärung "Soforthilfe" für das Land Nordrhein-Westfalen
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
 
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==Überregional==
==Überregional==
===Auszahlung aus bundesweiten Spendeneinnahmen===
===Auszahlung aus bundesweiten Spendeneinnahmen===
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