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| : "Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)''</ref> | | : "Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)''</ref> |
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| ===Antragsstellung===
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| Der Antrag wird online gestellt. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Privathaushalte und Unternehmen in der Wohnungswirtschaftals PDF-Datei: '''[https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021-09-17_MHKBG_Aufbau-Privat_Schritt-fuer-Schritt_Online-Antrag.pdf MHKBG.nrw Schritt-für-Schritt-Online Antrag]'''
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| : Für den Online-Antrag benötigen Sie '''folgende Unterlagen''': <ref>[https://www.radioeuskirchen.de/artikel/so-kommen-betroffene-der-flutkatastrophe-im-kreis-euskirchen-an-aufbauhilfen-1071122.html radioeuskirchen.de So kommen betroffene der Flutkatastrophe im Kreis Euskirchen an Aufbauhilfen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 10:10 Uhr)''</ref> <ref>[https://www.wochenspiegellive.de/eifel/kreis-euskirchen/artikel/der-kreis-ist-vorbereitet-71715 wochenspiegellive.de Der Kreis ist vorbereitet], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 10:15 Uhr)''</ref>
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| * eine gültige E-Mail-Adresse
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| * Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
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| * Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
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| * Kontoverbindungsdaten
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| * Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
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| * Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
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| * Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
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| * Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
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| * Angaben zu erhaltenen Spenden
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| * Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
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| * Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
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| * Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
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| * Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
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| * Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
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| * Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben
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| Als '''Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter''' benötigen Sie <nowiki>folgende Unterlagen:</nowiki>
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| * Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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| * Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
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| * Mietverträge für das geschädigte Gebäude
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| * Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten
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| * Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
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| * Nachweis der Einkommenseinbußen
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| * Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
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| * Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
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| * Spendenbescheinigung
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| * Bescheinigung über die Soforthilfe
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| ==Rheinland-Pfalz== | | ==Rheinland-Pfalz== |