5.512
Bearbeitungen
Zeile 58: | Zeile 58: | ||
* Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Schadenseintritt. | * Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Schadenseintritt. | ||
Informationen | |||
; Für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen | ; Für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen | ||
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ | : Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ |