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: Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt durch die für den jeweiligen Ort zuständige Bezirksregierung, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank. | : Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt durch die für den jeweiligen Ort zuständige Bezirksregierung, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank. | ||
; | ; Kontakte - Hilfe bei der Antragsstellung | ||
: 0211 4684-4994 | : '''Hotline''' 0211 4684-4994 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr) | ||
: E-Mail-Adresse für '''Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft''': Wiederaufbau-Private@mhkbg.nrw.de | |||
: E-Mail-Adresse für '''Wiederaufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur, wie z. B. Kommunen, Vereine, Träger sozialer Infrastruktur, etc.''': Wiederaufbau-kommunale-Infrastruktur@mhkbg.nrw.de | |||
; Artikel des WDRs | ; Artikel des WDRs |