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; IHK informiert über Entschädigungsanspruch für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall | ; IHK informiert über Entschädigungsanspruch für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall | ||
: 27.07.2022: [https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/entschaedigung-bei-hilfsmassnahmen-5259440 ihk.de:] Entschädigungsanspruch für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall | : 27.07.2022: [https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/entschaedigung-bei-hilfsmassnahmen-5259440 ihk.de:] Entschädigungsanspruch für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall | ||
; Kammerbestätigung der IHK | |||
14.12.2022: [https://www.facebook.com/photo/?fbid=146698498125727&set=a.122857777176466 facebook.com:] Informationsbündnis Wiederaufbau: "Die IHK Koblenz bescheinigt Unternehmern (IHK-Mitgliedern und Freiberuflern) das Pflichtformular „Kammerbestätigung“ für den Antrag bei der ISB für die Wiederaufbauhilfe. Mit der Kammerbestätigung bestätigt die Kammer die Identität des Unternehmens. Sprechen Sie die Industrie- und Handelskammer an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie und helfen Ihnen gerne." | |||
==Rheinland-Pfalz== | ==Rheinland-Pfalz== |
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