| : [https://www.facebook.com/WiederaufbauRLP/photos/a.111575827944323/122547710180468/ facebook.com:] Antwort von Wiederaufbau Rheinland-Pfalz: "Der Gutachter kann die Stromkosten in dem Gutachten mit darstellen. Sie sind dann förderfähig. Insgesamt wird es den Antragstellerinnen und Antragstellern ermöglicht, dass alle Kosten, die auf die zwingend erforderlichen temporären Maßnahmen zurückgehen, gefördert werden können. Hierzu zählen all diejenigen Kosten, die bei Maßnahmen entstehen, die auf einen Substanzerhalt der geschädigten Immobilie abzielen und gewährleisten, dass die Immobilie wieder bewohnbar gemacht wird."
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