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F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun? | F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun? | ||
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. | A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. | ||
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 | |||
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun? | |||
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800 4 55 55 20 | |||
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]] | [[Kategorie:Finanzielle Hilfen]] | ||
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F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen? | F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen? | ||
A: | A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen. | ||
[[Kategorie:Betroffene]] | [[Kategorie:Betroffene]] |