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=====Elementarversicherung===== | =====Elementarversicherung===== | ||
: Die Elementarversicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und erweitert den abgesicherten Basisschutz (Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel) um Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung durch Hochwasser. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart. | : Die Elementarversicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und erweitert den abgesicherten Basisschutz (Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel) um Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung durch Hochwasser. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart. | ||
: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden. | : Wartezeit: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden. | ||
: Selbstbeteiligung: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3 wirtschaftslexikon.gabler.de:] erweiterte Elementarschadenversicherung | |||
=====Hausratversicherung===== | =====Hausratversicherung===== |
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