Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. August 2021, 14:48 Uhr
Versicherungsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an all jene, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.
Die Beratung gibt es in 19 Städten in NRW, hier findet Ihr mehr Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicherungen/rechtsberatung-versicherungen-meine-rechte-im-schadensfall-1483
Elementarversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Versicherungen sind in ihren Tarifen und Bedingungen sehr unterschiedlich, deshalb dienen die folgenden Angaben und Informationen nur als allgemeine Hinweise und stellen keine Rechtsgrundlage dar.
Eine gute Übersicht und Antworten auf die häufigsten Fragen bietet die Verbraucherzentrale:
Welche Schritte müssen unternommen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Sichern: Sicherheit zuerst! Bringen Sie sich und andere aus der Gefahrenzone.
- Dokumentieren: Dokumentieren Sie alle Schäden, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit der Entsorgung beginnen. Machen Sie aussagekräftige Fotos und notieren Sie sich die Arbeitsstunden und Personenanzahl für anfallende Aufräum- und Reinigungsarbeiten, sowie Ort, Datum und Uhrzeiten.
Wichtig: Ihnen obliegt eine Schadenminderungspflicht. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und möglichst klein zu halten. Ihr eigene Sicherheit und die anderer Personen geht selbstverständlich vor.
- Informieren: Melden Sie die Schäden zeitnah bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler*in. Viele Versicherungen bieten Telefon-Hotlines oder Online-Formulare für die Schadenmeldungen an. Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter*in ebenfalls in Kenntnis setzen.
Welche Versicherung ist zuständig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei Privatpersonen:
- Wohngebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler*in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart.
- Hausratversicherung: Für Schäden an beweglichen Sachen, z.B. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier ist eine Überprüfung der Unterlagen oder eine Rückfrage bei der Versicherung notwendig, denn auch in der Hausratversicherung ist die Elementarversicherung nicht automatisch vereinbart.
- KFZ-Versicherung: Für Schäden an Fahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein.
Bei Industrie- und Gewerbeunternehmen:
Die Tarife für Industrie- und Gewerbeversicherungen sind meistens individueller und umfangreicher als Privatversicherungen. Dennoch sollten auch hier die Unterlagen geprüft oder bei Ihrem Berater angefragt werden, ob die Elementarversicherung vereinbart ist.
- Gebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Gebäudeversicherung zuständig.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Für Schäden an ihrem betrieblichen Inhalt, Einrichtung, Werkzeugen und Waren ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.
- Ertragsausfallversicherung: Für Umsatzausfälle durch eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis ist die Ertragsausfallversicherung zuständig.
Weitere Hinweise:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wartezeiten: Bei den meisten Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.
- Selbstbeteiligungen: Bei den meisten Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen.
- Schadenaufstellung und Belege: Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.
Checklisten zur Erstellung von Schadensübersichten
- Wenn Ihnen keine Kontaktdaten mehr vorliegen, Ihnen aber der Name des Unternehmens bekannt ist, können Sie hier nach der Anschrift suchen:
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-mitglieder/versicherungsunternehmen
Unfallversicherung für bestellte Ersthelfer / Freiwillige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Redakteur:in: AP ‐ Letzter Stand: 25.08.2021 14:48 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |