Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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====Wiederaufbauhilfe====
====Wiederaufbauhilfe====
; Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021
Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. '''Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.''' <br>Es folgen Informationen zur Aufbauhilfe 2021 vom '''<nowiki>Bundesfinanzministerium:</nowiki>'''
 
; Aufbaufonds
: "Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
: Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)''</ref>
 
; Entschädigung
:"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
: Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
: Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)''</ref>
 
; Verteilung der Gelder
: "Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)''</ref>
 
 
; Aufbauhilfe für das Bundesland Rheinland-Pfalz 2021
: Die Antragsstellung soll '''ab Oktober''' möglich sein (Stand 14.09.2021)<ref>[https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/ rlp.de Aktuelles], ''(zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)''</ref>
: Die Antragsstellung soll '''ab Oktober''' möglich sein (Stand 14.09.2021)<ref>[https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/ rlp.de Aktuelles], ''(zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>'''https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/'''
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>'''https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/'''

Version vom 17. September 2021, 08:35 Uhr

Informationen zu Soforthilfen finden Sie unter Soforthilfe.
Wenn Sie finanziell helfen möchten, finden Sie Informationen dazu unter Spendenkonten.

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einer Katastrophe ist eine schnelle finanzielle Hilfestellung elementar.
P-Konto
Informationen zum Thema P-Konto finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Neuregelung 10.09.2021 "Staatliche Flut-Soforthilfe Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt"
Fragen zum Thema "Betrug"
Leider häufen sich die Meldungen, dass die vermeintliche Hilfeleistung ein Betrug war.
Informationen und Tipps finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Weitere Informationen zu Betrügermaschen finden Sie auch unter Warnungen.
Festnetz- und Mobilfunkverträge
"Ganz grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass man nur zahlen muss, wenn der Vertragspartner auch seine Leistung erbringt. Funktioniert also etwa Ihr Festnetzanschluss über eine längere Zeit nicht, sollten für diese Tage auch keine Grundgebühren in Rechnung gestellt werden. Bucht der Anbieter für diese Zeit weiter die vollen Entgelte ab, sollten Sie die Beträge aber nicht einfach von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, sondern Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Telefonrechnungen können innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstandet werden."[1]
Weitere Informationen finden Sie hier: verbraucherzentrale.de
Abschläge beim Energieversorger
"Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."[2]

Überregional[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angehörige der Bundeswehr
Informationen für Bundeswehrangehörige finden Sie unter den folgenden Websites
https://haertefall-stiftung.de/
https://www.bundeswehr-sozialwerk.de/ https://www.bundeswehr-sozialwerk.de/neuigkeiten/sie-sind-selbst-vom-hochwasser-betroffen-und-brauchen-hilfe/
Der Paritätische Gesamtverband- „Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch
Informationen zur finanziellen Hilfe der Aktion Mensch finden Sie auf der Website des Paritätischen
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/start-des-soforthilfe-programms-fluthilfe-2021-der-aktion-mensch
Ansprechperson: Nina Ricarda Krause foerderung@paritaet.org
Finanzielle Hilfen für Vereine
Deutscher Sportbund: stellt Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.
Hilfsprogramm der Deutschen Bank, Postbank und FYRST
"Das Programm umfasst unter anderem nahezu zinslose Sonderkredite für Unternehmen und Selbstständige in Gesamthöhe von 100 Millionen Euro. Privatpersonen erhalten in den Filialen von Deutscher Bank und Postbank ebenfalls nahezu zinslose Sonderkredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro."[3]
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.postbank.de/geschaeftskunden/hilfsprogramm-hochwasserkatastrophe.html

Ansprüche von Hochwassergeschädigten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ansprüche von Hochwassergeschädigten beinhaltet weitere Infos zu Soziale Ansprüche aus Unterkunftskosten, Hausratsgegenständen und Bekleidung, Einsatz von Vermögen und steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Um die Menschen beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig angepasst."[4]
Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/20210820_beg.html

Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"KfW-Förderung zur Beseitigung der Hoch­wasser­schäden an der kommu­nalen Infra­struktur im KfW-Sonder­programm „Beseitigung von Hoch­wasser­schäden 2021"[5]
Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/F%c3%b6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/

Kommunale und Soziale Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

IKU – Investitions­kredit Kommunale und Soziale Unter­nehmen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website kfw.de
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Infrastruktur/

Investitionsförderung / Einzelfallhilfe für den Wiederaufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Wiederaufbau greifen erst die Leistungen der Versicherung, dann die staatlichen Leistungen. Was nicht darüber finanziert werden kann muss durch die Betroffenen selber getragen werden. Je nach Bedürftigkeit können Anträge für Einzelfallhilfe bei Hilfsorganisationen gestellt werden und werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung priorisiert.

Finanzelle Erleichterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rundfunkbeitrag
"ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind."[6]
Hotline: 0180 699955510
Informationen finden Sie auf der [7]
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/schnelle_und_unbuerokratische_entlastungen_fuer_betroffene_der_flutkatastrophe/index_ger.html
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
"Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten."
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/hochwasser-deutschland/hochwasser-aussetzung-insolvenzantragspflicht-1948310
P-Konto
Informationen zum Thema P-Konto finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Neuregelung 10.09.2021 "Staatliche Flut-Soforthilfe Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt"

Bundesländer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite Soforthilfe.

Wiederaufbauhilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe
"Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht."[8]
Wer wird gefördert?
Privathaushalte & Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Unternehmen
Land- und Forstwirtschaft & ähnliche Betriebe, Fischerei und Aquakultur
Antragsstellung
"Die Antragstellung ist ab dem 17. September 2021 möglich. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden."[9]
"Nach Betrugsfällen bei den Corona-Hilfen sei aber damit zu rechnen, dass es auch hier einige Problemfälle geben werde. Man habe daher in das Online-Antragsverfahren "Sicherheitsschleifen eingebaut".[10] - aus diesem Grund müssen Sie sich, falls Sie den Antrag online stellen möchten, registrieren.
Hier finden Sie den Online-Antrag: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Ausführliche Informationen
finden Sie auf der Sonderseite des Landes Nordrhein-Westfalen: land.nrw Wiederaufbauhilfe
und auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Beratungsangebote zur Wiederaufbauhilfe
Einige Kreise und Städte bieten Beratungsgespräche zur Wiederaufbauhilfe an. Informieren Sie sich bitte auf der Website ihres Kreises oder ihrer Stadt.
Allgemeine Hotline zum Wiederaufbau: 0211-46844994 (Mo-Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa und So von 10 bis 16 Uhr)

Kreisübergreifend[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finanzhilfen für Musiker
"Der Landesmusikrat NRW möchte Musikvereine, -initiativen und Chöre in NRW, die durch Starkregen und Flut am 14. Juli 2021 Notenbestände, Musikinstrumente oder musizier-notwendige Ausrüstung verloren haben, bei der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung des Verlorenen oder Beschädigten unterstützen. Zur musizier-relevanten Ausrüstung zählen auch Uniformen von Spielmannszügen und ähnlichen Formationen."[11]
weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/fluthilfe-fuer-musikvereine-musikinitiativen-und-choere
Finanzielle Hilfe von KFZ-NRW
"KFZ-NRW hat aus seinen Rücklagen Gelder zur Verfügung gestellt, die von den Kfz-Innungen für betroffene Mitgliedsbetriebe ab sofort abgerufen werden können. Gegenwärtig stehen 25.000 € bereit. Sollten weitere Hilfen erforderlich sein, wird der Verbandsvorstand über die Aufstockung des Fonds schnell entscheiden."[12]
Weitere Informationen finden sie hier:
https://www.kfz-nrw.de/mitglieder/regionales/flutkatastrophe-in-nrw.html

Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Caritas International
Antrag auf auf Zuwendung aus dem Spendenfonds der Caritas International
KSK Euskirchen
Sofortkredit für Betroffene: https://www.kreissparkasse-euskirchen.de/flutkatastrophe
Donum Vitae
Finanzielle Hilfe für Schwangere und Familien mit Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Kontakt: 02443 912238, info@donum-vitae.de
https://www.donum-vitae-eu.de/

Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Caritas
https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/

Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Köln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sparkasse: Sonderkredite für Hochwasser-Schäden
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/soforthilfe

Essen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Härtefallfonds der Stadt Essen für einkommensschwache Haushalte
Informationen sowie den Antrag finden Sie hier
https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1437037.de.html
Sparkasse
Soforthilfekredit: Hochwasserhilfe
https://www.sparkasse-essen.de/de/home/privatkunden/kredite-und-finanzierungen/sofort-hilfekredit-hochwasserhilfe.html

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite Soforthilfe.

Wiederaufbauhilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.
Es folgen Informationen zur Aufbauhilfe 2021 vom Bundesfinanzministerium:

Aufbaufonds
"Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." [13]
Entschädigung
"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." [14]
Verteilung der Gelder
"Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."[15]


Aufbauhilfe für das Bundesland Rheinland-Pfalz 2021
Die Antragsstellung soll ab Oktober möglich sein (Stand 14.09.2021)[16]
Informationen finden Sie hier:https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/
Aktuelle Info (14.09.2021): https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/

Landkreisübergreifend[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Elementarschäden
Gewährung staatlicher Finanzhilfen
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Auszubildende
Hilfe für Azubis im Hochwassergebiet: Betriebe, die Auszubildende aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Die Investitionsbank Rheinlandpfalz (ISB) unterstützt aufnehmende Betriebe mit einer Prämie von 2.500 Euro für jeden Azubi der aus dem Flutgebiet aufgenommen wird.
Investitions- und Strukturbank
"Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die vom Hochwasser betroffenen rheinland-pfälzischen Unternehmen und Angehörige freier Berufe. Ab sofort können die direkt oder indirekt von den Unwetterereignissen des Tiefdruckgebietes „BERND“ betroffenen Unternehmen im Rahmen der Unwetterhilfe RLP 2021 in den nachfolgenden Programmen von unbürokratischen Verbesserungen profitieren sowie weitere Hilfen beantragen."[17]
Weitere Informationen:
https://isb.rlp.de/unwetterhilfen

Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Finanzielle Entlastung der Familien durch Beitragsbefreiung"[18]
Weitere Informationen:
https://kreis-ahrweiler.de/kindertagesbetreuung-im-kreis-816-plaetze-von-der-flut-betroffen

Eifelkreis Bitburg-Prüm (BIT, PRÜ)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Volksbank Eifel eG
Sonderkreditprogram für Hochwasser- und Starkregengeschädigte
https://www.volksbank-eifel.de/startseite.html

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in gesucht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: JohalynnLetzter Stand: 17.09.2021 08:35 Uhr
Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind.
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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. verbraucherzentrale.de Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:32 Uhr)
  2. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)
  3. postbank.de Hilfsprogramm Hochwasserkatastrophe, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:13 Uhr)
  4. bafa.de Kurzmeldung, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 13:45)
  5. kfw.de Förderprodukte: Investitionskredit Kommunen, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 13:48 Uhr)
  6. rundfunkbeitrag.de Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:24 Uhr)
  7. Website:
  8. land.nrw Wiederaufbauhilfe, (zuletzt aufgerufen am 13.09.2021, 15:13 Uhr)
  9. mhkbg.nrw Wiederaufbau: Finanzielles, (zuletzt aufgerufen am 14.09.2021, 11:01 Uhr)
  10. wdr.de Fluthilfe, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 08:59 Uhr)
  11. lmr-nrw.de Fluthilfe für Musikvereine, Musikinitiativen und Chöre, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:20 Uhr)
  12. kfz-nrw.de Flutkatastrophe in NRW, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:21Uhr)
  13. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)
  14. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)
  15. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)
  16. rlp.de Aktuelles, (zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)
  17. isb.rlp.de Unwetterhilfen, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:37 Uhr)
  18. kreis-ahrweiler.de Kindertagesbetreuung im Kreis, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:10 Uhr)