Betroffenheitsbescheinigung
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Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Betroffenheitsbescheinigungen werden z. B. von Firmen verlangt, die Vergünstigungen für Flutopfer anbieten.
Diese Bescheinigungen werden durch die Kommunalverwaltung ausgestellt.
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- wiederaufbau.rlp.de: Seite des Landes Rheinland-Pfalz mit Infos zum Wiederaufbau
- wiederaufbau.rlp.de: Seite des Landes Rheinland-Pfalz - Häufige Fragen von Privatpersonen
- Betroffenheitsbescheinigung zur Gewährung von finanziellen Hilfen zum Wiederaufbau
"Die ersatzweise Anerkennung von einfachen Betroffenheitsbescheinigungen, die zur Gewährung der Wiederaufbauhilfen erforderlich sind, wird bis zum 30. September 2022 verlängert. Das teilt das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit. Bei der Antragstellung auf Wiederaufbauhilfe kann also weiterhin auf die bereits vorliegenden Betroffenheitsbescheinigungen zurückgegriffen werden. Eine Neuausstellung ist nicht notwendig. Ursprünglich sollte die Anerkennung der Betroffenheitsbescheinigungen zum 31. März 2022 auslaufen"
- Quelle: Kreisverwaltung Ahrweiler [1]
Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bad Neuenahr-Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Infopoints
- Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. Oder per Email mit, Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“ an stadt@bad-neuenahrahrweiler.de. Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
- 01.04.2022: facebook.com: Stadt Bad Neuenahr Ahrweiler: Im Zusammenhang mit der Gewährung von finanziellen Hilfen zum Wiederaufbau teilt das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit, dass die ersatzweise Anerkennung der Betroffenheitsbescheinigungen durch die Stadt/Gemeinden bis zum 30. September 2022 verlängert wurde. Diese sollte zunächst zum 31. März 2022 auslaufen. Im Rahmen der Antragsstellung auf Wiederaufbauhilfe kann insofern auch auf die bereits vorliegenden Betroffenheitsbescheinigungen zurückgegriffen werden. Eine Neuausstellung ist nicht notwendig.
- https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/hochwasser/allgemeines/betroffenheitsbescheinigung/
- Vordrucke gibt’s auch bei den Infopoints
- Quelle: 15.09.2021: Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler: Handout Infopoints
- Stadtverwaltung
- Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“.
- Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
- Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.
- Sonderfundbüro
- Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.
- Hinweis zur Aufbauhilfe
- Hinweis zu der im Rahmen der Aufbauhilfe (nicht Hausrat!!) notwendigen „Bestätigung der Gemeinde, zu Schadensbeseitigung des Starkregens und der Hochwasserschäden in RLP 2021“, Ziffer 3 Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung oder der Kreisverwaltung ersetzt
- Quelle: 29.10.2021: bad-neuenahr-ahrweiler.de: Handout Infopoints
Walporzheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- FormulAHR hat leider aufgehört.
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aachen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aachen
- Um beispielsweise Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen oder finanzielle Hilfen beantragen zu können, wird oft eine behördliche Bescheinigung benötigt. Die Städte-Region Aachen wird diese Bescheinigungen für Stolberg und Eschweiler unbürokratisch und unaufgefordert per Post übersenden.
- Diese Bescheinigungen wurden bereits per Post versandt.
- Sollte jemand keine Bescheinigung erhalten hat, bitte an folgende Mailadresse wenden:
- hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de
- Quelle: euregio-aktuell.de
Hagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bescheinigungen über betroffene Straßen
- Bitte schicken Sie eine Mail an Geodatenzentrum der Stadt Hagen
- geodaten@stadt-hagen.de
- Hinweis: Beantragung erfolgt ausschließlich per Mail!
- Quelle:: hagen.de
Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gemeinde Kall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Belege der Bedürftigkeit
- kall.de: Gemeinde Kall: Belege der Bedürftigkeit
Schleiden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Betroffene Straßen
- schleiden.de: Bescheinigung Hochwasser
- "Vom Hochwasser geschädigte Haushalte können im Vorzimmer des Bürgermeisters eine Bescheinigung unter 02445 89-103 oder janna.paes@schleiden.de beantragen. Die Abholung der Bescheinigung erfolgt ausschließlich nach Terminabsprache mit dem Vorzimmer unter Beachtung der 3G Regel (geimpft, getestet, genesen)." Aktuelle Informationen - Flutopfer-Bescheinigung
Weilerswist[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- weilerswist.de: Schadensnachweis
Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Swistal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Schadensnachweis
- swistal.de: Schadensnachweis
Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erftstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Hochwasserbescheinigung
- Ab sofort (29.07.2021) stellt die Stadt Erftstadt zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Hochwasserbescheinigungen für Bürger:innen aus, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Bitte bringen Sie -falls vorhanden- ein Ausweisdokument mit. (Quelle: facebook.com: Stadt Erftstadt auf Facebook
- Seit dem 02.08.2021 können die Hochwasserbescheinigungen durch die Stadt auch per Post zugeschickt werden. Die Bürger:innen können eine solche Bescheinigung über die folgende E-Mail-Adresse beantragen: ursula.wolf@erftstadt.de (Quelle: facebook.com: Stadt Erftstadt auf Facebook
Redakteur:in: Ylli ‐ Letzter Stand: 14.02.2023 22:16 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |