Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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== Agentur für Arbeit == | |||
[https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen https://www.arbeitsagentur.de] | |||
unter dem Reiter "Dienststelle finden" - erhalten Sie Informationen zu der für Sie zuständigen Dienststelle inkl. Öffnungszeiten und örtlicher/regionaler Hinweise | |||
== Jobcenter == | |||
[https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen] | |||
unter dem Link finden Sie unter Angabe ihrer Postleitzahl Ihr zuständiges Jobcenter vor Ort | |||
==Sonstiges== | |||
: [https://meinaw.de/ meinAW.de:] für alle Anliegen im Kreis Ahrweiler. Es Können Angebote von Gastronomen, Einzelhändler, Handwerker und allen Dienstleistungsunternehmen gefunden werden. Hinzu kommt noch ein Immobilien- und Jobportal. Kurzum... alle Betriebe im Kreis Ahrweiler in einem Portal. | |||
== für Unternehmen - BUNDESWEIT == | |||
Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Fragen zu Kurzarbeitergeld, wollen Stellenbeschreibungen löschen oder sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern? | |||
Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: '''[tel:00498004555520 0800-4555520]''' | |||
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 29. März 2022 | |||
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. | |||
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. | |||
Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt. | |||
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: | |||
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld | |||
Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung | |||
== für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende - BUNDESWEIT == | |||
A: | ==== allgemeine Informationen für Arbeitnehmer ==== | ||
Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Ihre Beschäftigung verloren? | |||
Möchten sie sich zu Arbeitssuchendmeldung / Arbeitslosmeldung oder sonstigen Themen informieren? | |||
Melden Sie sich telefonisch bei uns unter folgender Rufnummer: '''[tel:00498004555500 0800-4555500]''' | |||
==== Jobcenter/ Agentur für Arbeit Kreis Ahrweiler ==== | |||
Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. [https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koblenz-mayen/koblenz-mayen/hochwasser/kontakte-zur-agentur-fuer-arbeit Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen] | |||
==== Agentur für Arbeit Brühl ==== | |||
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/unterstutzung-fur-betroffene-der-flutwasser-katastrophe | |||
==== Agentur für Arbeit Hagen ==== | |||
Jobcenter | |||
Hotline Neukunden:02331/36758-100 | |||
Servicecenter: 02331/36758-0 | |||
Notfallvorsprachen: Bus, Berliner Platz 2, 58089 Hagen | |||
Allgemeine Anliegen: jobcenter-hagen@jobcenter-ge.de | |||
Neuantragsstellung: jobcenter-hagen.neuantrag@jobcenter-ge.de | |||
== Fragen und Antworten == | |||
F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?<br> | |||
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. | |||
F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?<br> | |||
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. | |||
(Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.) | |||
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?<br> | |||
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. | |||
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt. | |||
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?<br> | |||
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: '''[tel:00498004555520 0800-4555520]''' | |||
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?<br> | |||
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen. | |||
== weitere Informationen == | |||
FAQ Arbeitsrecht des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Hochwasser: [./Https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/%2B%2Bco%2B%2Bf0cf274c-eeb8-11eb-b83f-001a4a160123 Was Arbeitnehmer*innen jetzt wissen müssen] | |||
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: [./Https://arbeitgeber.de/hochwasserkatastrophe/ Informationen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen] | |||
==Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der [[Diskussion:Agentur für Arbeit|Diskussionsseite]]. Danke! ♡== | |||
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Aktuelle Version vom 10. Januar 2024, 22:50 Uhr
Weitere Flut-Wiki-Seiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Flut-Wiki-Seite Apotheke
- Flut-Wiki-Seite Ansprüche von Hochwassergeschädigten
- Flut-Wiki-Seite Anlaufstellen_vor_Ort - Suche dort: "Beratungsbus"
- Flut-Wiki-Seite Aufbauhilfe 2021
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- Flut-Wiki-Seite Tourismus
- Flut-Wiki-Seite Verpflegung
- Flut-Wiki-Seite Versicherung
- Flut-Wiki-Seite Werkstatt
Agentur für Arbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://www.arbeitsagentur.de unter dem Reiter "Dienststelle finden" - erhalten Sie Informationen zu der für Sie zuständigen Dienststelle inkl. Öffnungszeiten und örtlicher/regionaler Hinweise
Jobcenter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
[1] unter dem Link finden Sie unter Angabe ihrer Postleitzahl Ihr zuständiges Jobcenter vor Ort
Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- meinAW.de: für alle Anliegen im Kreis Ahrweiler. Es Können Angebote von Gastronomen, Einzelhändler, Handwerker und allen Dienstleistungsunternehmen gefunden werden. Hinzu kommt noch ein Immobilien- und Jobportal. Kurzum... alle Betriebe im Kreis Ahrweiler in einem Portal.
für Unternehmen - BUNDESWEIT[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Fragen zu Kurzarbeitergeld, wollen Stellenbeschreibungen löschen oder sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern?
Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: 0800-4555520
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 29. März 2022
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.
Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende - BUNDESWEIT[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
allgemeine Informationen für Arbeitnehmer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Haben Sie durch die Flutwasserkatastrophe Ihre Beschäftigung verloren?
Möchten sie sich zu Arbeitssuchendmeldung / Arbeitslosmeldung oder sonstigen Themen informieren?
Melden Sie sich telefonisch bei uns unter folgender Rufnummer: 0800-4555500
Jobcenter/ Agentur für Arbeit Kreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen
Agentur für Arbeit Brühl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/unterstutzung-fur-betroffene-der-flutwasser-katastrophe
Agentur für Arbeit Hagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Jobcenter Hotline Neukunden:02331/36758-100 Servicecenter: 02331/36758-0 Notfallvorsprachen: Bus, Berliner Platz 2, 58089 Hagen Allgemeine Anliegen: jobcenter-hagen@jobcenter-ge.de Neuantragsstellung: jobcenter-hagen.neuantrag@jobcenter-ge.de
Fragen und Antworten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter.
F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen.
(Aber bitte: Es wird so viel gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.)
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Agentur für Arbeit, die Sie gerne unterstützt.
F: Meine Unterlagen sind zerstört / mein Steuerberater ist nicht zu erreichen / Ich habe Probleme bei der Antragstellung. Was kann ich tun?
A: Wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberservice unter: 0800-4555520
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wenn Sie sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und für die Agentur für Arbeit / Jobcenter erreichbar sind, entstehen hier keine Nachteile. Bleiben Sie mit ihrer zuständigen Agentur in Kontakt und klären Sie ggf. Einzelfragen.
weitere Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
FAQ Arbeitsrecht des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Hochwasser: [./Https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/%2B%2Bco%2B%2Bf0cf274c-eeb8-11eb-b83f-001a4a160123 Was Arbeitnehmer*innen jetzt wissen müssen]
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: [./Https://arbeitgeber.de/hochwasserkatastrophe/ Informationen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen]
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf der Diskussionsseite. Danke! ♡[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Redakteur:in: Mona ‐ Letzter Stand: 10.01.2024 22:50 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |