Steuern
Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Steuerliche Entlastung für Geschädigte und Spendenwillige
- anwaltsblatt.anwaltsverein.de: Hilfen aus der Anwaltschaft – Steuerliche Entlastungen für Geschädigte und Spendewillige
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- "Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."[1]
- Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier
- handwerksblatt.de: Handwerker-Rechnung - was Sie wissen sollten - gehört das in die Steuererklärung?
- haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen,
- steuerrat24.de Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer
- und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
- https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html
- Flutschäden von der Steuer absetzen: Das müssen Hochwasseropfer beachten https://www.rnd.de/wirtschaft/hochwasser-flut-schaeden-von-der-steuer-absetzen-das-sollten-hochwasser-opfer-beachten-3ZS3OM3Z3ZBYHDLCVY3QDZDHRQ.html
- 14.06.2022: blick-aktuell.de: Grundsteuerreform: Was müssen Flutbetroffene beachten?
Rheinland Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
- Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen Stand: 23.12.2021
- 23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; Quelle
- Weitere steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
- fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
- https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf
- https://fm.rlp.de/de/service/broschueren-infomaterial/
Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Grundsteuer 2022[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Grundsteuer wird für Flutopfer verringert Artikel
- ein Antrag auf Grundsteuererlass ist hier
- Informationen zur Grundsteuerreform: https://kreis-ahrweiler.de/grundsteuerreform-informationen-fuer-betroffene-der-flutkatastrophe/
Bad Neuenahr-Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
- "Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."[2]
- Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
- bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021
- Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont
- Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt Stand: 23.11.2021
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Allgemeine Informationen
- https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
- Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)
Die Finanzverwaltung NRW hat diverse Maßnahmen verlängert:
- Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
- Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
- Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
- Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
- Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
- Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.
- Formulare zur Stundung von Steuern
- https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stundung_unwetter.pdf
Ähnliche Flut-Wiki-Seiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Flut-Wiki-Seite Agentur_für_Arbeit
- Flut-Wiki-Seite Ansprüche von Hochwassergeschädigten
- Flut-Wiki-Seite Anlaufstellen_vor_Ort - Suche dort: "Beratungsbus"
- Flut-Wiki-Seite Betroffenheitsbescheinigung
- Flut-Wiki-Seite FormulAHR
- Flut-Wiki-Seite Finanzielle Hilfen
- Flut-Wiki-Seite Leitfaden_Veranstaltungsorganisation
- Flut-Wiki-Seite Offizielle Kontakte
- Flut-Wiki-Seite Rechtsberatung
- Flut-Wiki-Seite Sachverständige
- Flut-Wiki-Seite Versicherung
- Flut-Wiki-Seite Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Archiv[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Informationen, die nicht mehr aktuell sind:
- Flutkatastrophe
- Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
- Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 gültig bis 31.10.2021
- Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
- Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
- Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
- fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Ergänzungen und Korrekturen gerne auf die Diskussionsseite, Danke![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Redakteur:in: Kommaqueen ‐ Letzter Stand: 17.07.2022 10:17 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |
Einzelnachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)
- ↑ bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)